Zuzug von SchweizerbürgerInnen
Wer in der Gemeinde Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzugCH anzumelden.
Für die persönliche Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle ist ein amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte, Führerausweis) vorzuweisen. Personen, die aus einer Landeskirche ausgetreten sind, müssen zudem die Austrittsbestätigung vorweisen.
Die Anmeldegebühr beträgt CHF 20.00.
Wochenaufenthalt
Alle in Gerzensee oder Umgebung arbeitenden Personen, die hier ein Zimmer mieten, haben sich ebenfalls innert 14 Tagen anzumelden. Wenn sie regelmässig über das Wochenende zu Angehörigen (Eltern) reisen, ist ein Heimatausweis zu hinterlegen (zu beziehen bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde). MieterInnen von Wohnungen, vor allem auch Konkubinatspaare, sind grundsätzlich nicht mehr als Aufenthalter, sondern als Niedergelassene zu qualifizieren. Missachtung der Meldepflicht führt zu Bussenverfügungen.
Minderjährige
Für Jugendliche, die wegziehen und deren Eltern in Gerzensee wohnhaft sind, besteht eine Meldepflicht bei Abreise und Rückkehr. Minderjährige, welche von auswärts zuziehen, haben sich ebenfalls an- und abzumelden. Obgenannte Fristen gelten auch für Minderjährige.
Wegzug von SchweizerbürgerInnen
Wer aus der Gemeinde wegzieht, hat sich spätesten am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle oder mittels eUmzug CH abzumelden.
Zuzug von AusländerInnen
Die Anmeldefrist beträgt 8 Tage, vom Zeitpunkt des Einzuges in die Gemeinde an gerechnet. Zur Anmeldung sind Pass oder Personalausweis, Ausländerausweis, Arbeitsvertrag und Mietvertrag (ausgenommen Niedergelassene mit Ausweis C) mitzubringen.
Die Gebühren werden mit der Abgabe des erneuerten Ausländerausweises eingezogen. Die Gemeindeverwaltung meldet sich, sobald dieser eintrifft.
Wegzug von AusländerInnen
Diese hat spätestens am Wegzugstag durch persönliches Erscheinen zu erfolgen.